Der Bundesfreiwilligendienst ist nach der Aussetzung der Wehrpflicht an die Stelle des Zivildienstes getreten.
Hier kann sich jeder als Freiwilliger in gemeinnützigen Einrichtungen engagieren, egal ob jung oder alt, Mann oder Frau. Das Betheljahr lässt sich natürlich auch im Rahmen dieses Freiwilligendienstes absolvieren. Der BFD ist nicht an ein Jahr gebunden und kann auch in Teilzeit gemacht werden. Eine andere Möglichkeit für Teilnehmende unter 27 ist das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ).
Gesetzliche Grundlage für das Betheljahr ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten - JFDG - (Bundesrat Drucksache 209/08 vom 04.04.2008; BGBL 2008 Teil 1 Nr. 19, ausgegeben am 26.05.2008) als auch das Bundesfreiwilligendienstgesetz. Träger des Betheljahres ist die Stiftung Nazareth in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel.
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