Wenn Du im BethelJAhr krank wirst und nicht arbeiten kannst, musst Du unverzüglich Deine Einsatzstelle informieren - am besten rufst Du umgehend Deine PraxisanleiterIn oder eine entsprechende StellvertreterIn an.
Du kannst den Vertrag mit dem BethelJAhr 4 Wochen vor Monatsende vorzeitig kündigen ('ordentliche Kündigung'). Diese Spielregel gilt auch umgekehrt für uns Dir gegenüber.
Fristlose ('außerordentliche') Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, ...